 | Welche Risiken bestehen?  | Rufschädigung und Privatleben: Via E-Mail kann der gute Ruf eines Menschen geschädigt werden. Die Verursachenden könnten dabei wegen Beschimpfung, übler Nachrede oder Verleumdung haftbar gemacht werden. Eine E-Mail, welche einer ganz bestimmten Person zugesendet werden soll (und nur dieser Person!), kann einen sehr persönlichen Inhalt aufweisen. Die empfangene Person allerdings kann mit nur einem einzigen Klick die Nachricht weitersenden…und schon bald würde die Nachricht eine Reise um die Welt machen!
|  | Eine ständige Gefahr bilden Belästigungen. Dabei werden unfreundliche, aggressive oder gar drohende Nachrichten via E-Mail versendet. Manchmal werden sogar Texte mit rassistischem oder illegalem Inhalt aufgefunden.
|  | Junk/Spam Mail, also unerwünschte Nachrichten. Hier handelt es sich hauptsächlich um Werbung oder um den Versand unzählbar vieler Nachrichten (Bombardierung). Dabei muss der Nachrichteninhalt nicht unbedingt widerrechtlich sein; es genügt bereits, wenn die Verwendung oder der eigentliche Zweck der Junk Mail missbräuchlich sind.
|  | Allgemeine E-Mail-Überwachung: Eine konstante Überwachung der eingehenden Nachrichten kann die Verletzung der Privatsphäre der überwachten Person bedeuten und somit bestraft werden. Unter ganz konkreten Umständen allerdings kann die Überwachung berechtigt und somit erlaubt sein. Dies wäre z.B. der Fall, wenn bei einer bestimmten Lernperson der Verdacht besteht, dass sie Straftaten begeht.
|  | Verletzungen des Urheberrechts: Zwei Beispiele: Einerseits: Das Versenden eines "Anhangs": Wenn man eine E-Mail versendet und dabei eine Datei im Anhang beifügt, so wird nicht das Original der Datei, sondern eine Kopie davon versendet. Andererseits: Mit der Funktion "Weiterleiten" kann man eine Nachricht, welche man zuvor von jemandem erhalten hat, an mehrere andere Personen weitersenden. Dadurch wird die Nachricht kopiert und an Personen gesendet, welche der ursprünglichen Autorin oder dem ursprünglichen Autor der Nachricht nicht unbedingt bekannt sind. Solange die Nachricht nur an eine oder zwei Personen weitergeleitet wird, ist dies urheberrechtlich unbedeutend. Wird die Nachricht aber gleich mehreren Personen zugesendet, zum Beispiel mittels einer Adressliste, kann dies eine Verletzung des Urheberrechts sein.
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