Woher stammt das Urheberrecht?
Während 2000 Jahren sind Urheber und Urheberinnen für ihre Arbeit nicht entlöhnt worden. Der mit ihren Werken erzielte Ruhm sollte des Lohnes genug sein. Einen Text abzuschreiben, war eine langwierige und mühsame Angelegenheit. Alles änderte mit der Erfindung des Buchdrucks: die Texte konnten in beliebiger Anzahl hergestellt werden. Schon bald mussten die Buchdrucker gegen die Verbreitung von Raubkopien kämpfen und erhielten "Privilegien" in Form von Exklusivrechten.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als die Autorinnen und Autoren von den Einkünften aus ihren Werken leben mussten, spitzte sich die Lage zu. Zu jener Zeit standen sie nämlich nicht mehr unbedingt unter dem Schutz eines Fürsten oder waren nicht genügend reich, um nicht auf diese Einnahmen angewiesen zu sein. England, Frankreich und die Vereinigten Staaten erliessen Urheberrechtsgesetze. Der Begriff des Copyrights ist in einem amerikanischen Gesetz aus dem Jahr 1790 verankert. Seither wird den Urhebern — und nicht nur den Verlegern — eine Vergütung auf verkaufte Kopien ihrer Werke zuerkannt.
Das heutige Recht wurde durch die Berner Übereinkunft von 1886, die von zahlreichen Staaten ratifiziert wurde, begründet. Etabliert wurde es jedoch erst mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht der UNO (1948) mit folgender Erklärung: "Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen" (Artikel 27.2).
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sowie die Urheberrechtsverordnung (URV) wurden 1993 revidiert. Sie finden nicht nur auf literarische Werke Anwendung. Andere Künstler, allen voran die Komponisten, haben nämlich ihre Rechte ebenfalls geltend gemacht. Heute sind die ausübenden Künstlerinnen und Künstler, die Hersteller und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern sowie Sendeunternehmen durch die verwandten Schutzrechte geschützt.
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